Zahn- und Kieferfehlstellung können Probleme im gesamten restlichen Stoffwechsel und Körper verursachen. Außerdem ist ein schönes Lächeln und gerade Zähne häufig – wenn es auch viele Menschen nicht zugeben wollen – einer der Gründe, warum wir unseren Gegenüber ansprechend und sympathisch finden. Besonders in Berufen mit Kundenkontakt, legen Arbeitgeber weltweit großen Wert darauf, dass ihre Angestellten neben einem souveränen Auftreten auch ein gepflegtes Äußeres haben, und dies fängt oft mit den Zähnen an.

Darüber hinaus können Zahnfehlstellung auf Dauer Schmerzen verursachen, und dies auch wenn die Zähnen des Ober- und Unterkiefers nur für den Laien augenscheinlich minimal nicht ineinandergreifen.

Knapp zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen bekommen deshalb in Deutschland Zahnspangen, und auch bei Erwachsenen nimmt eine Korrektur mittels Zahnspange zu.

Als Eltern alleine zu entscheiden, ob das Kind eine Zahnspange benötigt oder nicht, ist oft nicht einfach. Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, also bei schwerwiegenden Fällen wie Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten oder einem Kreuzbiss, sollte eine Behandlung so früh wie möglich begonnen werden, da es mit der Zeit sonst zu irreparablen Verformungen des gesamten Kiefers kommen kann. Es empfiehlt sich, dass wenn Sie sich unsicher sind, etwa um das vierte Lebensjahr Ihres Kindes einen Zahnarzt aufsuchen, um feststellen zu lassen, ob eine Anomalie in der Zahnstellung vorliegt. Dies ist deshalb sinnvoll, weil zu diesem Zeitpunkt alle Milchzähne entwickelt sein sollten.

Je nach vorliegendem Fall gibt es dann verschiedene Korrekturmöglichkeiten, auf die der Zahnarzt oder Kieferorthopäde zurückgreifen kann. Man unterscheidet herausnehmbare und festsitzende Spangen aus verschiedenen Materialien.

Neben den Kassenleistungen sind Zahnarzt und Kieferorthopäde dazu verpflichtet den Patienten über das gesamte technische Spektrum und verschieden Behandlungsvarianten zu informieren, sodass der Patient letztlich selbst und frei wählen darf.

Bei herausnehmbaren Zahnspangen ist der Behandlungserfolg stark von der Mitarbeit, also der Compliance, des Patienten abhängig. Solche Zahnspangen müssen je nach ärztlicher Therapieverordnung dauerhaft oder z.B. 16 Stunden pro Tag getragen werden.

Als „medizinisch notwendig“ wird hierbei immer die Therapie gemeint, die dazu führt dass der Patient sich bereit während der Behandlung oder spätestens nach erfolgreichem Abschluss besser und gesünder fühlt, und etwaige medizinische Missstände behoben sind. Bei der Übernahme der Kosten unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen voneinander. Meist werden jedoch nur die einfachsten Maßnahmen übernommen, die medizinisch zu einer ausreichenden Verbesserung führen und in wirtschaftlichem für die Versicherer in nachvollziehbarem Bezug stehen. Alles was darüber hinaus geht und die besonders die Ästhetik betrifft, werden Sie wahrscheinlich selbst zu zahlen haben.

Für Rückfragen oder einen Termin zur Ihrer Zahngesundheit und Zahnstellung steht Ihnen unser Praxisteam jederzeit zur Verfügung.

Ihr Dr. Th. Dobbertin