Unsere Transparenz gibt Ihnen den vollen Durchblick

Transparenz für unsere Patienten

Wir sind immer transparent. Lösungen werden zusammen mit den Patienten gesucht, über Vor- und Nachteile wird offen diskutiert, Kosten werden klar kommuniziert und in einem Heil- und Kostenplan schriftlich niedergelegt.

Nur so kann Vertrauen entstehen.

Transparenz- Zahnarzt Dobbertin

Unsere Zahnarzttarife

Transparenz- Zahnarzt Dobbertin
Der Zahnarzttarif umfasst je nach Versicherungsstatus des Patienten eine Vielzahl an Leistungspositionen.

Leistungen für sozialversicherte Patienten werden nach der Gebührenordnung BEMA berechnet. Für zahnmedizinische Versorgungen, die nicht in diesem Leistungskatalog erfasst sind, wird zur Berechnung die GOZ 2012 herangezogen. Auch sind bei qualitativ hochwertigen Versorgungen Kombinationen aus beiden Gebührenordnungen mit entsprechender Faktorenanpassung möglich.

Für Leistungen bei privatversicherten und selbstzahlenden Patienten ist die GOZ 2012 unter Berücksichtigung entsprechender Faktorenanpassung Berechnungsgrundlage.

Mit In-Kraft-Treten der Gebührenordnung (GOZ 2012) gab es eine Punktwertanpassung zur Basis des Jahres 2008. Es wurde somit die Kostenentwicklung bis zum Jahr 2012 nicht berücksichtigt. Da ich Sie jedoch nicht vom zahnmedizinischen Fortschritt abkoppeln möchte, werden auch weiterhin moderne und hochwertige Materialien und Techniken zum Einsatz kommen. Deshalb ist es teilweise unumgänglich, als Konsequenz aus dem BGH-Urteil vom 27.05.2004, die Steigerungsfaktoren entsprechend anzupassen.

Kostenvoranschläge

Vor größeren zahnärztlichen Leistungen bei privat versicherten Patienten gibt es generell einen schriftlichen Kostenvoranschlag, den Sie bitte mit Ihrem Versicherungsvertrag bzw. Versicherungsträger abgleichen.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten bei außervertraglichen Zusatzleistungen ebenso einen schriftlichen Kostenvoranschlag, aus diesem gehen die Gesamtkosten, der Kassenanteil und Ihr Eigenanteil hervor.

Bonusansprüche bei Zahnersatzleistungen regeln Sie bitte bei Einreichung des HKP-Formulars direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Falls Sie eine Private Zusatzversicherung haben, legen Sie bitte auch Ihren Heil-und Kostenplan dort vor. Besitzen Sie jedoch keine derartige Absicherung, so können Sie sich unter folgendem Link informieren:

www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com

Muss ein Behandlungsplan durch im Vorfeld nicht einschätzbare Ereignisse geändert werden, wird der Patient über die weiteren Maßnahmen informiert und ein neuer Heil- und Kostenplan kalkuliert.

www.waizmanntabelle.de

Transparenz- Zahnarzt Dobbertin

Aufklärung

Transparenz- Zahnarzt Dobbertin
Wir bieten Ihnen Aufklärung zu verschiedenen zahnmedizinischen Leistungen.

Zahnärzte müssen ihre Patienten vor einem Eingriff über den Behandlungsablauf und damit verbundene Risiken informieren und aufklären, damit in diesem Gespräch möglichst alle Fragen des Patienten zu dessen Zufriedenheit geklärt werden können.

Ich, Dr. Th. Dobbertin, möchten Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, sich schon vor einem möglichen Eingriff über diesen zu informieren. Sicherlich entstehen auch durch das Lesen dieser Aufklärungsbögen Fragen Ihrerseits, die Sie mir aber gerne beim nächsten Behandlungstermin stellen können.

Natürlich werden wir Ihnen den Aufklärungsbogen auch vor Ort in unserer Praxis sowohl zum Gegenzeichnen als auch für Ihren eigenen Gebrauch aushändigen.

Zu den Aufklärungsbögen